abc-autopfand® - Informationen zum Ablauf
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Erstkontakt
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Der Erstkontakt und die zentrale Aufnahme der Kundendaten erfolgt
über die Hauptverwaltung von abc-autopfand®.
Unter der Service-Nr. 0180 5-987 007*
beraten und informieren wir Sie über den genauen Ablauf, die mögliche Darlehenshöhe
und beantworten Ihre offenen Fragen.
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Einlagerungsort
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Die Einlagerung Ihres Pfandguts erfolgt am Haupt- standort oder über unsere Kooperationspartner.
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Auszahlung
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Die Auszahlung Ihres Darlehens erfolgt am Hauptstandort oder beim Kooperationspartner.
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Aufbewahrung Dokumente
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Ihre Unterlagen werden aus Sicherheitsgründen in einem Bankschließfach aufbewahrt. Bitte melden Sie sich
mindestens zwei Werktage vor Abholung Ihres Pfandguts telefonisch bei uns an damit wir Ihre Unterlagen rechtzeitig
bereitstellen können.
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Fahrzeug auslösen
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Sie können Ihr Pfand jederzeit am Hauptstandort oder beim Kooperationspartner auslösen.
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Rückzahlung
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Die Rückzahlung des Darlehens ist in bar oder per Überweisung auf das Konto von abc-autopfand® möglich.
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Die Konditionen
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Kreditzins
Wir berechnen von der Darlehenssumme die gesetzlich festgelegten Zinsen von 1,0 % pro Monat.
Darlehensbebühr
3,5 % Darlehensgebühren pro Monat für die Verwaltung des Darlehens
Standgebühr
Für die sichere Verwahrung Ihres Fahrzeuges, sowie den technischen Support bei uns, berechnen wir z.B.
für einen Pkw monatlich 90,00 EUR.
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Laufzeit
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Der Pfandkreditvertrag hat eine Laufzeit von mindestens 3 Monaten, mit der Möglichkeit auf
eine Verlängerung. Das Pfand kann jedoch jederzeit wieder ausgelöst werden.
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Kredithöhe
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In der Regel können bei Fahrzeugen bis zu 70 % des derzeitigen Wertes als Darlehen ausgezahlt werden.
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Versicherung
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Versichert ist der volle Wiederbeschaffungswert des Pfandguts am Tag des Schadeneintritts.
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Kreditprüfung
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Es genügt die Vorlage eines gültigen Personalaus- weises und der Fahrzeugpapiere. Wir
stellen keine lästigen Fragen und benötigen keine Bank- oder Schufa-Auskunft.
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Pfandschein
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Bei der Pfandabgabe erhalten Sie von uns einen Pfandschein. Bitte bewahren Sie
diesen gut auf. Nur der Besitzer des Pfandscheines ist berechtigt, das Pfand wieder auszulösen.
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Was muss ich mitbringen
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- Personalausweis oder Reisepass
(mit Meldebestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I. (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II. (Fahrzeugbrief)
- HU / AU – Bescheinigungen
- Scheckheft, Wartungsbuch
- Haupt- und Ersatzschlüssel
- Code-Karten (Radio, Wegfahrsperre)
- Felgenschloss
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Voraussetzung
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Sie sind der rechtmäßige Besitzer Ihres Fahrzeugs. Sie müssen voll geschäftsfähig sein.
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Für eine individuelle Berechnung Ihres Pfandkredites nutzen Sie bitte den
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